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    Family Office · Corporate Tax Shield§ 8b KStG · § 9 GewStG · ErbStG

    Holding Wealth Shield & Asset Protection Architect

    Simulieren Sie den Zinseszins- und Steuerstundungseffekt von Holding- und Stiftungsstrukturen. Quantifizieren Sie Schachtelprivilegien (§ 8b KStG: 1.54% Exit-Steuer), erweiterte Gewerbesteuerkürzungen auf Immobilien und ganzheitlichen Gläubiger- sowie Pflichtteilsschutz.

    Schachtelprivileg (§ 8b)1.54% Exit- & Div.-Steuer
    Erweiterte GewSt-Kürzung0% GewSt auf Mieterträge
    Asset ProtectionVollstreckungs- & Haftungsschutz
    Generationen-GovernancePflichtteil- & Erbengemeinschaft
    Struktur-Presets für Family Offices & Unternehmer

    Betriebsgesellschaft (OpCo)

    § 8b KStG Schachtelprivileg
    1.500.000 EUR
    70%
    15.000.000 EUR

    Immobilien & Sachwerte-Holding

    § 9 Nr. 1 GewStG-Kürzung
    5.000.000 EUR
    4.5%

    Asset Protection & Nachfolge-Governance

    Erben / Begünstigte:

    Zinseszins-Vermögenspfad & Steuerstundungs-Alpha

    Kumulierte Brutto-Reinvestition im Holding-Schirm (§ 8b KStG / § 9 GewStG) vs. laufende private Abgeltung- & Einkommensteuer.

    Holding-Mehrwert (Alpha)+12.3M €
    Stiftungs-Mehrwert+11.4M €
    0k €12.1M €24.2M €36.4M €48.5M €J.0J.3J.6J.9J.12J.15
    Privat (Ungestützt) · J.1536.188.017 EUR
    Holding-Struktur · J.1548.496.895 EUR
    Familienstiftung · J.1547.607.704 EUR

    Rechtliche & Steuerliche Grundlagen

    Wie funktioniert das Schachtelprivileg nach § 8b KStG?

    Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften (Tochter-GmbH an Mutter-Holding) sind zu 95% steuerfrei. Lediglich 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit KSt zzgl. Soli versteuert, was zu einer effektiven Steuerlast von ca. 1.54% führt.

    Was bewirkt die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG)?

    Wird Grundbesitz in einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft (Immobilien-GmbH) gehalten, kann der Ertrag auf Antrag vollständig von der Gewerbesteuer freigestellt werden. Es fällt lediglich die Körperschaftsteuer (15.825% inkl. Soli) an, statt des privaten Spitzensteuersatzes von bis zu 47.5%.

    Wie schützt eine Familienstiftung vor Gläubigern und Pflichtteilen?

    Mit der Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung wird das Vermögen verselbstständigt. Nach Ablauf der 10-jährigen Abschmelzungsfrist (§ 2325 Abs. 3 BGB) bestehen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr. Zudem ist das Vermögen vor persönlichen Gläubigern und Scheidungsansprüchen geschützt.

    Begleitung durch AME Straticon

    Wir konzipieren und begleiten Holding-Restrukturierungen, Betriebsaufspaltungs-Prävention, Asset-Protection-Konzepte und die Einbindung von Familienstiftungen im Verbund mit spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern.

    Möchten Sie Ihre persönliche Holding- oder Nachfolgestruktur optimieren?Holding-Audit anfragen