Betriebsgesellschaft (OpCo)
Immobilien & Sachwerte-Holding
Asset Protection & Nachfolge-Governance
Zinseszins-Vermögenspfad & Steuerstundungs-Alpha
Kumulierte Brutto-Reinvestition im Holding-Schirm (§ 8b KStG / § 9 GewStG) vs. laufende private Abgeltung- & Einkommensteuer.
Rechtliche & Steuerliche Grundlagen
Wie funktioniert das Schachtelprivileg nach § 8b KStG?
Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften (Tochter-GmbH an Mutter-Holding) sind zu 95% steuerfrei. Lediglich 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit KSt zzgl. Soli versteuert, was zu einer effektiven Steuerlast von ca. 1.54% führt.
Was bewirkt die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG)?
Wird Grundbesitz in einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft (Immobilien-GmbH) gehalten, kann der Ertrag auf Antrag vollständig von der Gewerbesteuer freigestellt werden. Es fällt lediglich die Körperschaftsteuer (15.825% inkl. Soli) an, statt des privaten Spitzensteuersatzes von bis zu 47.5%.
Wie schützt eine Familienstiftung vor Gläubigern und Pflichtteilen?
Mit der Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung wird das Vermögen verselbstständigt. Nach Ablauf der 10-jährigen Abschmelzungsfrist (§ 2325 Abs. 3 BGB) bestehen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr. Zudem ist das Vermögen vor persönlichen Gläubigern und Scheidungsansprüchen geschützt.
Begleitung durch AME Straticon
Wir konzipieren und begleiten Holding-Restrukturierungen, Betriebsaufspaltungs-Prävention, Asset-Protection-Konzepte und die Einbindung von Familienstiftungen im Verbund mit spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern.