Zahlen Sie zu viel Stromsteuer und Umlagen?
Stromsteuerentlastung, EnFG-Umlagenbegrenzung, BECV-Beihilfe - welche Entlastungspfade für Ihr Unternehmen greifen, hängt von Sektor, Verbrauch und Stromkostenintensität ab. Unser Check ordnet Ihre Situation indikativ ein.
Erkennen Sie Ihre Situation?
Produzierendes Gewerbe mit hohem Verbrauch
Ab 1 GWh Stromverbrauch greifen signifikante Entlastungen - Spitzenausgleich, §9b-Erstattung und EnFG-Begrenzung können zusammen über 100.000 € p.a. ergeben.
Land- und Forstwirtschaft
Pauschalierte Entlastung nach §9c StromStG - einfacher Antrag, oft nicht ausgeschöpft. Zusätzlich EnFG-Begrenzung bei intensiver Nutzung.
Stromkostenintensive Dienstleister
Auch Rechenzentren, Krankenhäuser und Kühllager können unter bestimmten Voraussetzungen von der Besonderen Ausgleichsregelung und BECV profitieren.
Entlastungspfade systematisch prüfen
Die Entlastungslandschaft für stromintensive Unternehmen umfasst mindestens drei unabhängige Regelwerke: Stromsteuergesetz (StromStG), Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Ob und in welcher Höhe Entlastungen greifen, hängt von Sektor, Verbrauchshöhe und Stromkostenintensität ab.
Unser Entlastungs-Check gleicht Ihre Angaben regelbasiert gegen die aktuellen Voraussetzungen ab und zeigt indikativ, welche Pfade wahrscheinlich relevant sind, und wo eine Detailprüfung sinnvoll ist.
Was Sie für den Check brauchen
- Sektorzugehörigkeit
- Ungefährer Jahresstromverbrauch
- Einschätzung Stromkostenintensität
- Exakte Verbrauchsdaten / Lastgang
- Bruttowertschöpfungszahlen
- NACE-Code / WZ-Klassifizierung
Lieber direkt besprechen?
Unsere Berater ordnen Ihre Entlastungsmöglichkeiten im Gespräch ein - unverbindlich und vertraulich.
Regelbasierte Ersteinschätzung
Der Entlastungs-Check gleicht Ihre Angaben gegen die aktuellen Tatbestandsvoraussetzungen des Stromsteuergesetzes, des Energiefinanzierungsgesetzes und der BECV ab. Die Zuordnung erfolgt regelbasiert - nicht durch KI-Interpretation.
Für eine verbindliche Aussage ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei der exakte Verbrauchsdaten, Bruttowertschöpfungszahlen und die NACE-Klassifizierung berücksichtigt werden.
- Konkrete Entlastungshöhen erfordern exakte Verbrauchsdaten
- Stromkostenintensität muss anhand von BWS-Daten belegt werden
- BECV-Anträge setzen Carbon-Leakage-Listenzugehörigkeit voraus
- Antragsfristen sind programmspezifisch und müssen geprüft werden
Entlastungspotenzial erkennen
In 2 Minuten indikativ prüfen, ob Stromsteuerentlastung, Umlagenbegrenzung oder Carbon-Leakage-Beihilfe für Ihr Unternehmen relevant sind.