Smart Meter sind nicht optional. Sie sind Pflicht.
Das MsbG schreibt den Smart-Meter-Rollout vor. Vermieter, die jetzt nicht handeln, riskieren Bußgelder und verpassen Optimierungspotenziale.
Vertraulich. Unverbindlich.
Die Herausforderung
Typische Situation für Vermieter
Smart-Meter-Pflichteinbau steht bevor, aber kein Überblick über betroffene Zählpunkte.
HKVO fordert unterjährige Verbrauchsinformation, aber keine Infrastruktur vorhanden.
Submetering-Lösung unklar: Kauf, Miete oder Contracting?
Mehrere Messstellenbetreiber ohne einheitliche Datenbasis.
Klingt nach Ihrer Situation?
Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch, ob und wie wir helfen können.
Einordnung
Warum Messtechnik jetzt strategisch wird
Das Messstellenbetriebsgesetz () verpflichtet zum Einbau intelligenter Messsysteme. Für Vermieter bedeutet das: Jeder Zählpunkt muss geprüft, der richtige Messstellenbetreiber gewählt und die Heizkostenverordnung (HKVO) eingehalten werden.
MsbG-Rollout bis 2032. HKVO-Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation seit 2022.
Unser Ansatz
Unser Vorgehen
01
Bestandsaufnahme
Erfassung aller Zählpunkte, Messstellenbetreiber und Vertragslaufzeiten.
02
Rollout-Planung
Terminierung des Smart-Meter-Einbaus und Abstimmung mit Messstellenbetreibern.
03
HKVO-Compliance
Sicherstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation und Submetering-Lösung.
Gemeinsam Ihr Energie-Portfolio in 60 Minuten sondieren.
Unter NDA. Wir schauen auf Ihre größten 3 Assets und nennen Ihnen die größten Hebel - kostenfrei. Yield-Modelle und Förder-Stack besprechen wir konkret.
Wir nutzen Cookies und Google Analytics, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten und unsere Website zu verbessern. Ihre Daten werden anonymisiert verarbeitet. Datenschutz