Energieanbieter wechseln.
Ohne Risiko, ohne Versorgungslücke.
Der Anbieterwechsel ist gesetzlich geregelt und dauert in der Regel 3-6 Wochen. Kein Stromausfall, kein Risiko. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Gesetzlich geregelt. Versorgung gesichert.
Warum viele den Wechsel scheuen, obwohl er einfach ist
Angst vor Versorgungslücken: Gesetzlich ausgeschlossen. Der Grundversorger springt im Notfall ein.
Unklarheit über Kündigungsfristen: Bei Preiserhöhungen greift das Sonderkündigungsrecht.
Vermeintlicher Aufwand: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim Altversorger.
Unsicherheit, ob sich der Wechsel lohnt: Deshalb empfehlen wir zuerst den Rechnungscheck.
Klingt nach Ihrer Situation?
Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch, ob und wie wir helfen können.
Was Sie über den Anbieterwechsel wissen müssen
Ablauf eines Anbieterwechsels
Rechnungscheck
Aktuelle Rechnung analysieren und Einsparpotenzial ermitteln.
Angebot erhalten
Auf Basis Ihrer Daten erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Wechsel beauftragen
Vertrag unterschreiben. Der neue Anbieter kündigt beim Altversorger und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber.
Fakten zum Wechsel
Typische Wechseldauer
Risiko für Versorgungslücke
Kündigungsfrist Grundversorgung
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Weiterführendes
Bereit für den Wechsel?
Zuerst Ihre Rechnung prüfen lassen, dann das passende Angebot erhalten.
Wechselprozess
In 4 Schritten zum neuen Anbieter.
Rechnung pruefen
Tag 1Aktuelle Rechnung hochladen, Verbrauchsdaten und Einsparpotenzial analysieren lassen.
Angebot erhalten
Tag 2–3Auf Basis Ihrer Daten erhalten Sie ein konkretes, provisionsfrei vermitteltes Angebot.
Wechsel beauftragen
Tag 3–7Vertrag unterschreiben. Der neue Anbieter kuendigt beim Altversorger und meldet den Wechsel.
Versorgung gesichert
Woche 3–6Nahtloser Uebergang. Keine Versorgungsluecke. Zaehlerstands-Ablesung zum Stichtag.
Wussten Sie?
Der Grundversorger hat eine 2-Wochen-Kuendigungsfrist. Sonderkuendigungsrecht bei Preiserhoehungen.
Seit der Energiemarkt-Liberalisierung haben über 10 Mio. Haushalte den Anbieter gewechselt.
Bei Insolvenz des Anbieters springt automatisch der Grundversorger ein (§ 36 EnWG).
Gemeinsam Ihr Energie-Portfolio in 60 Minuten sondieren.
Unter NDA. Wir schauen auf Ihre größten 3 Assets und nennen Ihnen die größten Hebel - kostenfrei. Yield-Modelle und Förder-Stack besprechen wir konkret.