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    Gutachten ist nicht gleich Gutachten.
    Das richtige Format wählen.

    Kurzgutachten, Vollgutachten, Marktwertgutachten - jedes Format hat seinen Zweck, Aufwand und rechtlichen Stellenwert.

    Vertraulich. Unverbindlich.

    Welches Gutachten brauche ich?

    Für den Verkauf reicht oft ein Kurzgutachten zur Preisfindung.

    Für Erbschaft und Scheidung wird ein gerichtsfestes Vollgutachten benötigt.

    Für Finanzierung braucht die Bank ein Beleihungswertgutachten.

    Für steuerliche Zwecke gelten besondere Anforderungen des Finanzamts.

    Klingt nach Ihrer Situation?

    Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch, ob und wie wir helfen können.

    Gutachtenarten im Überblick

    Die Wahl des Gutachtenformats hängt vom Verwendungszweck ab. Ein Kurzgutachten ist kostengünstiger, aber nicht gerichtsfest. Ein Vollgutachten nach §194 BauGB ist der Standard für rechtliche und regulatorische Zwecke.

    Formate

    01

    Kurzgutachten

    Kompakte Wertermittlung (15-20 Seiten) zur Marktorientierung. Nicht gerichtsfest.

    02

    Vollgutachten

    Umfassende Wertermittlung (40-80 Seiten) nach §194 BauGB. Gerichtsfest und bankentauglich.

    03

    Marktwertgutachten

    Spezialgutachten für institutionelle Zwecke mit -Modell und Szenarioanalyse.

    Typische Kosten

    ab 500 €

    Kurzgutachten

    ab 1.500 €

    Vollgutachten

    individuell

    Portfolio-Gutachten

    Orientierungswerte.

    FAQ

    Gutachten benötigt?

    Wir empfehlen das richtige Format für Ihren Anlass.

    AME Module re · Immobilien
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    §194 BauGB
    Refinanzierungs-tauglich
    DCF + MV + EV

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