DACH ist kein einheitlicher Markt-- wer das vergisst, erlebt es in der Steuerprüfung.
Deutschland, Oesterreich und die Schweiz teilen eine Sprache, aber drei verschiedene Rechtssysteme, Steuerregimes und M&A-Kulturen. Cross-Border-Transaktionen im DACH-Raum erfordern lokale Expertise in allen drei Jurisdiktionen - nicht nur in einer.
Warum DACH-Transaktionen komplexer sind als erwartet
Ich moechte ein oesterreichisches Unternehmen erwerben, kenne aber die Unterschiede im GmbH-Recht und in der Gewerbeordnung nicht.
Die Schweizer Zielgesellschaft ist eine AG - ich verstehe die Vinkulierung und die Vorschriften des Fusionsgesetzes nicht.
Ich brauche eine steuerlich optimale Holdingstruktur für DACH-uebergreifende Beteiligungen.
Die zeigt arbeitsrechtliche Risiken in allen drei Ländern, und die Regeln sind ueberall anders.
Klingt nach Ihrer Situation?
Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch, ob und wie wir helfen können.
Einordnung
DACH-M&A: Drei Jurisdiktionen, drei Logiken
Der DACH-Raum ist der größte zusammenhängende Wirtschaftsraum Europas, aber alles andere als homogen. Deutschland (GmbHG, AktG, UmwG), Oesterreich (GmbHG, AktG, SpaltG, UmwG) und die Schweiz (OR, FusG) haben jeweils eigene Gesellschaftsrechte, Fusionskontrollregimes (GWB, KartG, KG) und Steuergesetze. Die Unterschiede betreffen jeden Aspekt einer Transaktion: Gesellschaftsformen und Notariatspflichten, Bewertungsstandards (IDW S1, Fachgutachten KFS/BW1, Swiss GAAP FER vs. IFRS), steuerliche Holdingprivilegien, Betriebsuebergangspflichten (§ 613a BGB, § 3 AVRAG, Art. 333 OR) und Fusionskontrollschwellen. Erfolgreiche Cross-Border-Transaktionen erfordern lokale Berater in jeder Jurisdiktion - koordiniert durch einen Transaktionsmanager, der alle drei Rechtssysteme versteht.
Zentrale steuerliche Unterschiede: Deutschland (GewSt + KSt + SolZ = ca. 30 %), Oesterreich (KOeSt 23 %, keine Gewerbesteuer), Schweiz (kantonsabhängig, effektiv 12-22 %). Doppelbesteuerungsabkommen zwischen allen drei Ländern, aber unterschiedliche Quellensteuersätze und Schachtelprivilegien.
Unser Ansatz
Unser Cross-Border-DACH-Ansatz
01
Jurisdiktions-Mapping
Analyse der relevanten Rechtsordnungen: Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Regulatorik in DE, AT und/oder CH.
02
Steuerliche Strukturierung
Optimierung der Holdingstruktur: Standortwahl, Schachtelprivilegien, Verrechnungspreise und DBA-Nutzung für grenzueberschreitende Zahlungsstroeme.
03
Multi-Jurisdiktionale DD
Koordination der über Landesgrenzen hinweg: einheitlicher Bericht, lokale Spezialisten, zentrale Issue-Liste.
04
Cross-Border-Closing
Synchronisierung von Notariatsakten, Behördenfreigaben und Vollzugshandlungen in mehreren Jurisdiktionen.
Was Mandanten erhalten
Jurisdiktions-Mapping und Rechtsvergleich
Steueroptimierte Holdingstruktur-Empfehlung
Koordinierte Multi-Jurisdiktionale Due Diligence
Cross-Border-Closing-Management
Ergebnisse & Belege
Typische Ergebnisse unserer DACH-Beratung
5-12 %
Steuerersparnis durch Strukturoptimierung
3
Abgedeckte Jurisdiktionen
6-12 Mo.
Typische Cross-Border-Transaktionsdauer
100 %
Lokale Partner in jeder Jurisdiktion
Steuerersparnis abhängig von Transaktionsstruktur, Holdingstandort und Vermögensallokation.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Was kostet fehlende Cross-Border-Expertise?
Steuerliche Fehlstrukturierung: Ohne DBA-Optimierung fallen 5-12 % unnoetige Steuerbelastung an - jährlich, nicht einmalig.
Kartellrechtliche Risiken: Versaeumte Fusionskontrollanmeldungen koennen zu Bussgeldern und Rueckabwicklung der Transaktion fuehren.
Arbeitsrechtliche Haftung: Unterschiedliche Betriebsuebergangsregeln werden uebersehen - mit teuren Konsequenzen bei Restrukturierungen.
Closing-Verzögerung: Unsynchronisierte Behördenfreigaben und Notariatsakte koennen Closings um Monate verzögern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Cross-Border M&A im DACH-Raum
Weiterführend
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